Buchhaltung

Buchhaltung ist den meisten Unternehmern nur lästige Pflicht. Sie kann aber natürlich auch die Grundlage für eine aussagekräftige Kostenrechnung und damit verantwortlich für Ihren zukünftigen Erfolg sein.

Gerade für kleine und mittlere Unternehmen kann es interessant sein, ihre Buchhaltung extern erledigen zu lassen - so müssen sie sich keine Gedanken ums Personal und deren Weiterbildung machen.

 


 

Buchhaltung - Einnahmen/Ausgaben Rechnung

Buchführungspflicht besteht für alle Vollkaufleute (=alle Unternehmen die im Firmenbuch eingetragen sind mit Ausnahme der OEG und KEG) und Betriebe mit einem Jahresumsatz mit mehr als € 400.000,-- (Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändler € 600.000,-).

Alle Betriebe auf die diese Merkmale nicht zutreffen, brauchen den Aufwand der doppelten Buchhaltung nicht, es genügt die Einnahmen- Ausgaben Rechnung. Der wesentliche Unterschied ist daß beim E/A Rechner nur die steuerrechtlichen Buchführungs- und Gewinnermittlungsvorschriften gelten. Es erfolgt die "Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten" (Zufluss- Abflussprinzip), es wird keine Bestandsbewertung vorgenommen (es gibt keine Inventur).

 

Für Freiberufler genügt immer die Einnahmen/Ausgaben Rechnung, egal wie hoch der Umsatz ist!